Alle kreiseigenen Räume und Außenanlagen können außerhalb der Zeiten in denen sie schulisch benötigt werden bzw. außerhalb der Schulferien den örtlichen Vereinen und Institutionen für
zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine konkrete Anfrage mit allen erforderlichen Angaben. Um Rückfragen so weit wie möglich vorzubeugen, finden Sie nachfolgend das Antragsformular. Die Veranstalter müssen eine geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.